SKC Coaching | AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stefan Antoniadis Training & Coaching

Allen von skc-coaching ausgeführten Leistungen und Lieferungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende
Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der skc-coaching.

§1 Angebot und Auftrag

Die von skc-coaching zu erbringenden Leistungen werden über mündliche und schriftliche Angebote spezifiziert. Aufwand und Kosten werden im
Angebot differenziert und leistungsbezogen dargestellt. Alle Angebote sind freibleibend. Preis und Aufwandschätzung beruhen auf den
Erkenntnissen bei Angebotsabgabe. Änderungen sind vorbehalten. Ein Auftrag kommt durch die jeweilige Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Der
Auftraggeber erteilt den jeweiligen Auftrag schriftlich auf der Grundlage eines von skc-coaching vorgelegten Angebots. Die zu erbringenden
Leistungen werden auf Grundlage eines ausführlichen und systematischen Briefings mit dem Auftraggeber vereinbart.

§2 Leistungserbringung

skc-coaching ist berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen. Soweit skc-coaching Aufträge an Dritte erteilt, gelten diese Dritten nicht als ihre Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Arbeitsergebnisse Dritter wird ausgeschlossen.
skc-coaching versichert, dass alle von ihnen für die Projektdurchführung bereitgestellten Personen die erforderlichen Befähigungen und Eignungen für die von ihnen auszuführenden Leistungen besitzen. skc-coaching haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden oder in seinem Einflussbereich liegen.

§3 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, skc-coaching die vereinbarten und für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen
sowie Hilfsmittel/Werkzeuge zeitgerecht zur Verfügung zu stellen sowie zugesagte Vorbereitungen durchzuführen.
§4 Zahlungsbedingungen
Die Leistungen von skc-coaching werden jeweils nach ihrer Erbringung separat in Rechnung gestellt. Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich
entstandenen Aufwand. Nach Absprache mit dem Auftraggeber werden ggf. zusätzliche Dienstleistungen berechnet, wie z. B. der Einsatz von
technischem Personal, die Bereitstellung von Medien und Geräten, das Erstellen von Protokollen und Dokumentationen. Jeder begonnene
Trainings-, Seminar- Beratungs oder Konzeptionstag wird dabei als ganzer Tag verstanden und berechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb der von skc-coaching genannten Zahlungsfrist (10 Tage nach Rechnungsdatum) ohne Abzug zu
bezahlen. Kosten für z.B. Geldtransfer (EU > Deutschland, nicht EU > Deutschland) gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht gegenüber fälligen Zahlungsansprüche sind ausgeschlossen. skc-coaching ist berechtigt, eine AkontoZahlung
in Höhe von 1/3 des Offertenbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. skc-coaching berechnet seine Leistungen gemäß den aktuell
gültigen Konditionen (Konditionsblatt), falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzl. MwSt.

§5 Ausfall und Stornierung

Krankheit und höhere Gewalt entbinden skc-coaching von seiner Leistungspflicht und allen Schadensersatzansprüchen. Sollte die Durchführung einer Maßnahme (z. B. Training) von Seiten skc-coaching aus Krankheitsgründen o. ä. abgesagt werden, so verpflichtet sich skc-coaching zur Angabe eines Ersatztermins. Bei Absage des Termins 42 Tage bis 30 Tage vor der Veranstaltung durch den Auftraggeber, sind 50 % des Honorars
fällig.
Findet die Veranstaltung dann zu einem späteren Zeitpunkt statt, werden 50 % dieses Betrages auf das dann fällige Honorar angerechnet. Bei
späterer Absage (< 30 Tage) ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig. Findet die Veranstaltung dann zu einem späteren Zeitpunkt statt,
werden 50 % dieses gezahlten Betrages auf den dann fälligen Betrag angerechnet. skc-coaching ist dabei zu keinerlei Durchführung verpflichtet.
Bei wiederholter Absage durch den Auftraggeber, ist skc-coaching zu keiner weiteren Terminangabe verpflichtet.

§6 Genehmigung und Überprüfung

skc-coaching verpflichtet sich, auf ausdrücklichen Wunsch, vor der Herstellung von Medien jeweils die Genehmigung des Auftraggebers bzw. seines Beauftragten einzuholen. Dies geschieht dadurch, dass die Einwürfe an der dafür bezeichneten Stelle vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten
abgezeichnet werden.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von skc-coaching vorgeschlagenen und gestalteten Leistungen. Eine Gewähr für die Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit ist ausgeschlossen.

§7 Versicherung und Lagerung

Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere Manuskripte, Originale, reprofähige Vorlagen, Quellmedien etc. wird von skc-coaching bei
Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass skc-coaching der Vorwurf grober Fahrlässigkeit trifft.
§8 Schutzrechte
Das im Rahmen der Leistungserbringung durch skc-coaching eingebrachte Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Der
Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages eingebrachte Know-how (z. B. in Form von Instrumenten, Systemen, Formularen,
Checklisten) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Copyrights gegenüber Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-how (Medien, Konzept etc.) an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen. Soweit Nutzungsrechte, insbesondere Urheberrechte an den im Verlauf der Auftragsbearbeitung erstellten firmenspezifischen Unterlagen entstehen,
überträgt skc-coaching diese dem Auftraggeber zur ausschließlichen Nutzung. Durch die Vergütung sind auch Ansprüche wegen Verwertung der
Arbeitsergebnisse nach Beendigung der Zusammenarbeit abgegolten. skc-coaching steht von allen im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Unterlagen ein kostenloses Belegexemplar zu.
Wir sind berechtigt, dies als Referenz bei der Eigenwerbung zu verwenden. Direkten Mitbewerbern des Auftraggebers wird in keinem Fall Einblick in
die Unterlagen gewährt. Das Publizieren der Dienstleistung in Zeitschriften bzw. auf Tagungen steht skc-coaching uneingeschränkt zu, es sei denn,
es werden Sachverhalte aus dem Punkt 9 Geheimhaltung tangiert. skc-coaching ist berechtigt, ihre allgemeinen Dienstleistungen auch
Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Konkurrenzausschluss gilt als vereinbart, wenn aufgrund der Auftragstage / Jahr (min. 45) das tatsächliche Auftragsvolumen die Ausschließlichkeit wirtschaftlich zulässt.

§9 Geheimhaltung

skc-coaching verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und nach deren Beendigung auf unbegrenzte Zeit über alle anvertrauten,
zugänglich gemachten oder anderweitig bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Der Ausdruck Geschäftsgeheimnis umfasst alle betriebsinternen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem eingeschränkten
Personenkreis zugänglich sind, und die nach dem Willen des Auftraggebers nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Dies gilt auch für
Geschäftsgeheimnisse der Kunden des Auftraggebers.